Untersuchung der bestehenden Standortbedingungen, Schnittstellen und Zuständigkeiten
Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit
Die in der Definitionsphase entwickelten Anforderungen können für die Entwurfsentscheidungen verwendet werden. In der Entwurfsphase werden ein oder mehrere Projekte entwickelt und der finale Entwurf erarbeitet
Wir reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Vermieter zur Freigabe und bei den Behörden ein und organisieren die behördlichen Genehmigungen.
Wir sind in der Lage, dem ausgewählten Generalunternehmer bei Bedarf Details und Fertigungszeichnungen zur Verfügung zu stellen.
Schnittstellenkoordinierung mit dem Kunden hinsichtlich spezifischer Anforderungen für die Ausschreibung von Leistungen.
Entgegennahme des Angebots und Erstellung eines Preisspiegels
Kontrolle des detaillierten Ausstattungsplans
Projektsteuerung und Dokumentation